(Stand: 01/2015)
§1 Anwendungsbereich
(1) Im Rahmen der Korsett-Maßfertigung, Inhaber Sabine Zieseniss (Auftragnehmer) gelten für die Lieferungen, Leistungen und Angebote die nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
(2) Die AGB gelten mit der Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber als anerkannt und somit rechtsverbindlich. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden (Auftraggeber) werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil, außer diese wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§2 Angebot und Bestellung
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers hinsichtlich der Preise, wie auch der Liefertermine sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der mündliche Auftrag von Auftragnehmer und Auftraggeber bestätigt wurde. Ist eine solche Auftragserteilung erfolgt, sind Änderungswünsche des Auftraggebers nicht mehr möglich.
(3) Garantien werden vom Auftragnehmer nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber übernommen.
§3 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftraggeber wählt anhand der vom Auftragnehmer vorgelegten Stoffmuster den von ihm gewünschten Stoff aus. Der Auftragnehmer verarbeitet den ausgesuchten Stoff nach den Wünschen des Auftraggebers hinsichtlich Verarbeitung, Zuschnitt und Farbauswahl zu der bestellten Ware. Diese wird dabei nach den persönlichen Maßen des Auftraggebers gefertigt.
§4 Massnehmen
Die Vorbereitung für die Fertigung des Kleidungsstücks erfolgt nach den beim Auftragstermin genommenen Körpermaßen. Hiernach wird zunächst ein Probestück gefertigt, welches gesondert berechnet und abgerechnet wird. Dabei ist es unerheblich ob das Kleidungsstück direkt im Anschluß- oder zu einem späteren Zeitpunkt gefertigt werden soll. Mit der Bezahlung des Probestücks ohne verbindlichen Fertigungsauftrag ist keineswegs der Erwerb des erstellten Schnittes verbunden. Alle Rechte, wie auch das erstellte Probestück, verbleiben beim Auftragnehmer. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung
An diesem Probestück können Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden. Nach dem Anpassen wird aus diesen Ergebnissen der endgültige Schnitt erstellt und das in Auftrag gegebene Kleidungsstück gefertigt.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund eingetretener figürlicher Veränderungen nach dem Anpassen des Probeschnittes von ihm zu vertreten sind und zu seinen Lasten gehen.
§5 Versand
(1) Die Übergabe und Abnahme der Ware erfolgt standardmäßig am Firmensitz des Auftragsnehmers durch persönliche Abnahme des Auftraggebers.
(2) Bei Versand erfolgt die Lieferung der Ware ab Werk an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Wahl der Zustellmethode obliegt dem Auftragnehmer.
(3) Mit der Übergabe des gefertigten Gutes an den Auftraggeber oder das beauftragte Versandunternehmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auch bei Teillieferung auf den Auftraggeber über. Nimmt der Auftraggeber die gelieferte Ware nicht an, steht dem Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Auftrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die gelieferten Waren sind auch im Falle unerheblicher Mängel vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.
§6 Zahlung
(1) Mit Auftragserteilung wird eine der Höhe nach vereinbarte Anzahlung fällig.
(2) Zahlungen erfolgen Bar oder per Überweisung sofort nach Auftragserteilung und/oder Rechnungserhalt. Die Fertigung des Auftrages beginnt erst nach Eingang der Anzahlung. Durch verspätete Zahlung eintretende Lieferverzögerungen sind vom Auftraggeber zu vertreten.
(3) Die Restzahlung wird bei Warenübergabe und Rechnungserhalt fällig.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.
(5) Wurde die Ware 10 Tage nach Waren- und/oder Rechnungserhalt noch nicht vollständig bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall kann der Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen verlangen, die 5% über dem jeweiligen aktuellen Basissatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juli 1998 liegen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
§7 Versandkosten
Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für mehrmaliges Zustellen, wenn der Auftraggeber Lieferungen nicht annimmt und daher eine erneute Zustellung erfolgt. Die Berechnung erfolgt nur in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten der erneuten Zustellung.
§8 Nachlieferungsrecht
(1) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei der Stoffauswahl anhand von Mustern gegebenenfalls zu webereitechnisch bedingten geringfügigen Abweichungen in den Farben sowie in der Gewebestruktur kommen kann. Evtl. geringfügige Abweichungen des verarbeiteten Stoffes im Vergleich zum auftraggeberseitig ausgewählten Muster stellen keinen Sachmangel dar und berechtigen den Auftraggeber daher nicht zur Geltendmachung der gesetzlichen Leistungsstörungsrechte. Bei den vom Auftragnehmer verwendeten Stoffen handelt es sich im Übrigen in der Regel um Naturmaterialien, bei welchen es trotz sorgfältigster, qualitativ hochwertiger Verarbeitung selbst bei Zugrundelegung gleicher Maße zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Auftraggeber erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform keine Mängel der Ware begründen.
(2) Der Auftraggeber hat anlässlich der Abnahme der fertig gestellten Ware deren Vertragsmäßigkeit bzw. Mangelfreiheit zu prüfen und eventuelle Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Auftraggeber Nachbesserung auf Kosten des Auftragnehmers verlangen.
(3) Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden muss der Auftraggeber unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt unter genauer Beschreibung schriftlich anzeigen. Bei Versäumung der vorstehenden Frist sind Gewährleistungsrechte hinsichtlich offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungszeit von vierundzwanzig Monaten schriftlich anzuzeigen.
(4) Bei Mangelhaftigkeit der Ware ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, eine Kaufpreisherabsetzung (Minderung) oder eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei einer Wandlung ist der Auftraggeber zu einer vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet.
(5) Mängel sind gegenüber Sabine Zieseniss, Sontraer Str. 17, 36219 Cornberg-Rockensüß, anzuzeigen. Anstelle der schriftlichen Anzeige an obige Adresse ist eine Anzeige per Email an die Adress Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!' statthaft.
§9 Widerrufsrecht
Der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag hat Waren bzw. Produkte zum Gegenstand, die nach Auftraggeberspezifikationen gefertigt werden und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Damit ist die gefertigte Ware für Dritte nicht brauchbar. Aufgrund dieses Merkmals ist eine Rücksendung der Produkte unmöglich. Dies hat zur Folge, dass die Anwendung des Widerrufsrechtes und des Rückgaberechtes gemäß § 3 Fernabsatzgesetz (FernAbsG) für das vorliegende Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG).
§10 Geltendes Recht
Für das Vertragsverhältnis sowie alle damit in unmittelbarem und/oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen/-verhältnisse bzw. daraus resultierenden Streitigkeiten gilt - unter ausdrücklichem Ausschluss von UN-Kaufrecht - ausschließlich bundesdeutsches Recht.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. des durch sie ergänzten Vertrags unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag bzw. die übrigen AGB wirksam. Die Parteien verpflichten sich für einen solchen Fall bereits jetzt, die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen, ansonsten gilt das Gesetz.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Fertigungssitz Sabine Zieseniss, Sontraer Str. 17, 36219 Cornberg-Rockensüß. Gerichtsstand ist Bad Hersfeld.
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