Textilkennzeichnungsgesetz

Definition

Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) ist den Textilkennzeichnungs- richtlinien der Europäischen Gemeinschaft angepasst. Es ist für Industrie, Handel und Verbraucher verbindlich und regelt in Bestimmungen die Rohstoffgehaltsangabe fast aller dem Endverbraucher angebotenen Textilerzeugnisse (das sind zu mindestens 80% aus textilen Rohstoffen hergestellte Waren).
Ziel des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf von Textilien darüber zu informieren, aus welchen textilen Rohstoffen ein Erzeugnis besteht. Es schreibt die Bezeichnung der verschiedenen Faserarten vor, gibt deren Gewichtsanteile an und verpflichtet zur Rohstoffgehaltsangabe in genau festgelegten Bezeichnungen. In Paragraph 8 des Gesetzes wird die Auszeichnung zusammengesetzter Erzeugnisse geregelt. (Neufassung des Textilkennzeichnungsgesetzes vom 14. August 1986 [BGBl. I, S. 1285]. Anm.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, handelt es sich bei diesen Seiten nicht um einen Verkaufskatalog und die dargestellten Modelle sind nicht über den Internetdirektversand zu beziehen. Wie ebenfalls bereits dargestellt, dienen diese Seiten in erster Linie dem Zweck, die designerische Umsetzung neuer Modelle sowohl im Hinblick auf Modellvariationen in unterschiedlichen Stilrichtungen, als auch deren Wirkung in unterschiedlichen Materialien zu veranschaulichen.

Insofern hat die Kennzeichnung der Materialien an dieser Stelle lediglich präventiven Character, da die Darstellung der Materialzusammensetzungen stets während der Beratungsgespräche erfolgt, bei denen der zu Beratende sich nicht nur von der quantitativen Zusammensetzung (Angaben des Vorlieferanten), sondern gleichfalls von der Ausführungsqualität (sehen, fühlen) überzeugen kann, aber auch seine eigenen Stoffe vorlegt.

Sofern in den Modellbeschreibungen auf den vorhergehenden Seiten nicht anders dargestellt, wurden hier ausschließlich Gewebe verwandt, deren Warenbezeichnung nachstehend aufgeführt ist. Die angegebenen Faser-/Garnmischungen in den Warenbezeichnungen beziehen sich hierbei auf das Gewebekollektiv, während die jeweiligen Faserreinheiten mit 100% anzusetzen sind.

Seide jacquardgemustert/Seide ungemustert:
100% Reine Seide (SE)

Satin:
60% Baumwolle (BW)
40% Viscose (VI)

Brokat:
Baumwollanteil 100% Baumwolle(BW)
Lurexanteil 100% Lurex ®
Anteil Baumwolle-/Lurex ®  =  Musterabhängig

Damast
100% Baumwolle (BW)

Drell
100% Baumwolle (BW)

Lack
50% Polyvenylchlorid (PVC)
45% Polyester (PES)
5% Elastan

Leder
100% Leder

 

Anm:
zitiert von:www.raumausstattung.de
Original-Quelle: Brebeck, Kommentar zum Textilkennzeichnungsgesetz, Deutscher Fachverlag GmbH Frankfurt/Main, 1987)